FESH-ABC (Wichtige Infos für Eltern)
Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen vom Unterricht befreit werden. Jede Befreiung muss spätestens eine Woche vorher beim Klassenlehrer, bei der Klassenlehrerin schriftlich beantragt werden. Unterrichtsbefreiungen direkt vor oder im Anschluss an Ferientage werden nicht gewährt. Befreiungen bis zu zwei Tagen können vom Klassenlehrer gewährt werden, längere nur von der Schulleitung.
Bei Erkrankung muss am ersten Tag eine telefonische Entschuldigung im Sekretariat durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen oder eine direkte Entschuldigung über EduPage beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin eingereicht werden. Zweites wird bevorzugt.
Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Genesung des Schülers über EduPage abzugeben. Bei Erkrankungen über fünf Unterrichtstagen ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwenig.