Die Idee
„Ehrfurcht vor Gott, Achtung der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung“
(Artikel 7, Absatz 1 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen)
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“
(Artikel 6, Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)
Beide Artikel treffen präzise unsere Grundidee. Diese Gedanken führten 1995 zur Gründung der Freien Evangelischen Grundschule Hagen und 2014 zur Gründung der Freien Evangelischen Gesamtschule, die nach der gleichen Konzeption arbeitet. Der Verein „Freie Evangelische Schule Hagen e.V.“ verantwortet den Schulbetrieb als Rechtsträger und ist für die erforderlichen Genehmigungen zum Betrieb beider Schulen durch das Land NRW verantwortlich.
Heute werden in gemeinsamer Verantwortung des Trägers, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Eltern über 300 Schüler an unseren Schulen unterrichtet.
Unter dem Dach der Freien Evangelischen Schule Hagen befinden sich die FESH- Grundschule an der Hammerstraße 6a und die FESH-Gesamtschule an der Eugen- Richter-Straße 77-79 in Hagen. Beide Schulen werden in freier Trägerschaft geführt. Sie sind staatlich genehmigte und anerkannte Schulen.